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   VGH Bayern, 24.08.1995 - 22 B 94.2256   

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https://dejure.org/1995,12530
VGH Bayern, 24.08.1995 - 22 B 94.2256 (https://dejure.org/1995,12530)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.08.1995 - 22 B 94.2256 (https://dejure.org/1995,12530)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. August 1995 - 22 B 94.2256 (https://dejure.org/1995,12530)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 26.07.1995 - 22 B 93.271

    Folgenbeseitigungsanspruch des Anscheinsstörers bzw. Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.1995 - 22 B 94.2256
    Kosten: § 154 Abs. 1 und 3, § 161 Abs. 2, § 162 Abs. 3 VwGO; die Klägerin trägt die Kosten des für erledigt erklärten Verfahrensteils, weil bei überschlägiger Prüfung Überwiegendes dafür spricht, daß der Beklagte sie als Anscheinsstörer in Anspruch nehmen durfte (vgl. BayVGH vom 26.7.1995 Az. 22 B 93.271).
  • VGH Bayern, 03.07.1996 - 22 CS 96.1305

    Denjenigen als Anscheinsstörer in Anspruch zu nehmen, gegen den gewichtige

    Die Überlegung, daß es beim Umgang mit Chemikalien zu Fehlhandlungen kommen und daher von diesem Umgang auf einen Verursachungsbeitrag zu einer entsprechenden Gewässerverunreinigung geschlossen werden kann, ist plausibel (vgl. BayVGH vom 24.08.1995 Az. 22 B 94.2256).
  • VGH Bayern, 25.11.2002 - 22 B 00.1203

    Verunreinigung des ehemaligen Standorts einer chemischen Reinigung mit LHKW;

    Die bloße Möglichkeit, für die festgestellte Kontamination verantwortlich zu sein, reicht für eine Heranziehung desjenigen, der weder Grundstückseigentümer noch Inhaber der tatsächlichen Gewalt ist, nach allgemeiner Auffassung nicht aus (BayVGH vom 24.8.1995 Az. 22 B 94.2256 UA S. 5; vom 3.7.1996 ZfW 1998, 317/319; vom 4.2.1997 ZfW 1998, 363/365; vom 18.7.1997 BayVBl 1998, 500/501; VGH BW vom 19.10.1993 NVwZ-RR 1994, 565/566; vom 11.12.2000 UPR 2001, 274; OVG NW vom 30.5.1996 NVwZ 1997, 507/509; OVG SH vom 14.7.1995 ZfW 1998, 56/59).
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